Saison 2018/2019




Beitragsordnung des Zuger SV 1990 e.V.

§ 1 Festsetzung der Beiträge

Gemäß § 9 der Vereinssatzung erlässt die Mitgliederversammlung die folgende Beitragsordnung.

 

§ 2 Beitragshöhe

Der Beitrag ist nach Abteilungen gestaffelt und beträgt

 

a) in der Abteilung Aerobik 6,00 Euro/Monat

b) in der Abteilung Tischtennis 5,00 Euro/Monat

c) in der Abteilung Fußball Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre 5,00 Euro/Monat, Erwachsene 8,00 Euro/Monat

 

Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

 

§ 3 Art und Fälligkeit der Beiträge

Die Beiträge gemäß § 2 sind Monatsbeiträge. Sie sind zum 15.12., 15.03., 15.06. und 15.09 jeweils für das kommende Quartal fällig.

Die Beiträge werden per Lastschriftverfahren eingezogen, über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.

 

§ 4 Gebühren

Rücklastgebühren sind vom Mitglied zu tragen und werden ihm in Rechnung gestellt.

 

§ 5 Sonstiges

Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften -und Kontenänderungen umgehend dem Schatzmeister mitzuteilen.

 

§ 6 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt ab dem 01. Januar 2009 in Kraft. Sie wird auf der Internetseite des Zuger SV veröffentlicht und ist Bestandteil jeder Beitrittserklärung.

 


§ 7 Zusatz zur Beitragsordnung:

 

Arbeitseinsatz für Mitglieder der Abteilung Fußball des Zuger SV 1990 e.V. vom 01.07.17

 

Sportfreund Müller erläuterte, dass aufgrund der gestiegenen Kosten in der Abteilung Fußball, insbesondere durch Veränderungen der Spielklassen und den nicht unerheblichen Mehrkosten für Schiedsrichter an eine Beitragserhöhung für die Abteilung Fußball gedacht worden sei, mann jedoch versuchen wolle die Beiträge wie bisher zu belassen. Es ist jedoch notwendig, dass die Erwachsenen Mitglieder der Abteilung Fußball einen geringen Teil ihrer Freizeit für den Verein einbringen, insbesondere im Hinblick auf auf den geplanten Sportplatzbau, aber auch für die Tätigkeit als Linienrichter im Nachwuchs oder Männerbereich, für die Platzpflege oder als Trainer oder Ordnungsdienst könne man vier Arbeitsstunden pro Saison leisten.

Der Vorschlag wurde diskutiert. Der Vorschlag fand auch allgemeine Zustimmung, wobei in Erwägung gezogen werden soll, dass alle Mitglieder ab 18 Jahre der Abteilung Fußball, welche die geforderten vier Arbeitsstunden im Jahr nicht geleitet haben, diese mit 8,50 Euro/Std. abgelten müssen.